Ein Förderverein für die Feuerwehr??

Was ist das?

Der Gesetzgeber hat die Kommunen als Kostenträger der
Feuerwehren verpflichtet, die Ausstattung und Schulung finanziell zu tragen.
Der Umfang der Verpflichtung richtet sich nach der Einwohnerzahl,
der Größe der Gemeinde sowie der industriellen Ansiedlung.

Der Kostenträger - die Stadt Laatzen - kommt ihren Verpflichtungen
im Brandschutzwesen in vollem Umfang nach.


Der Gedanke ist, die Feuerwehr über die gesetzlichen Vorschriften hinaus auszurüsten und dadurch die Effektivität in der Brandbekämpfung, der Ausbildung und der technischen Hilfeleistung zu steigern.


Auch die Jugendabteilungen sollen gefördert werden.

Alle Einnahmen und Spenden werden ausschließlich für Ihre Feuerwehr bzw. den Brandschutz verwendet und so auch direkt zum Wohl der Bevölkerung eingesetzt.

 

Zweck des Vereins ist

 

· die Förderung des Feuerschutzes sowie der Unfallverhütung innerhalb der Ortsfeuerwehr Rethen (Leine) und

· die Förderung der Kinderfeuerwehr und der Jugendfeuerwehr, als Jugendorganisation innerhalb der Ortsfeuerwehr Rethen (Leine).

 

Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch

 

· die Förderung des Feuerlöschwesens in der Ortschaft Rethen (Leine),

· die Förderung der fachlichen Aus- und Fortbildung im Bereich des Brandschutzes und der Hilfeleistung für die aktiven Mitglieder der Ortsfeuerwehr Rethen(Leine),

· die Förderung und Pflege des Gedankens des Feuerwehrwesens bei den Freiwilligen Feuerwehren zum Zwecke des Brandschutzes und der Hilfeleistung sowie die Vertretung der Interessen der Feuerwehrmitglieder auf diesem Gebiet,

· die Gewinnung von Nachwuchs für die Kinderfeuerwehr und der Jugendfeuerwehr als Jugendorganisation sowie für den aktiven Feuerwehrdienst - verbunden mit der Unterstützung der Ortsfeuerwehr Rethen (Leine) bei öffentlichen Veranstaltungen,

· die Unterstützung der Einsatzbereitschaft der Ortsfeuerwehr Rethen(Leine) durch die Bereitstellung technischer und logistischer Mittel sowie die Unterstützung bei der Unterhaltung des Feuerwehrhauses, der Einsatzfahrzeuge, der Geräte und der persönlichen Ausrüstung, soweit sie nicht dem Träger der Feuerwehr nach dem Nieders. Gesetz über den Brandschutz und die Hilfeleistung obliegt.

· die Förderung der Brandschutzerziehung und der Brandschutzaufklärung.

Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.

Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.

 

Der Vorstand